Fluggenehmigung für Nordrhein-Westfalen

Fluggenehmigung in Nordrhein-Westfalen
Genehmigung
Für Nordrhein-Westfalen besitzen wir die "Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen". Diese Genehmigung gilt für Flüge innerhalb geschlossenen Ortschaften sowie für Flüge außerhalb geschlossener Ortschaften. Für diese Flüge entstehen keine weitere Kosten durch die Bezirksregierung Düsseldorf bzw. durch evtl. weitere Fluggenehmigungen.