Fluggenehmigung für Bayern
Fluggenehmigung in Bayern
Genehmigung
Für Bayern besitzen wir die Erklärung zur Nutzung der durch Allgemeinverfügung erteilten Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen. Diese Genehmigung gilt für Flüge innerhalb geschlossenen Ortschaften sowie für Flüge außerhalb geschlossener Ortschaften. Für diese Flüge entstehen keine weitere Kosten durch das Luftfahrtbundensamt bzw. durch evtl. Fluggenehmigungen.