Fluggenehmigungen für Drohnen

Fluggenehmigung für die Drohne

Fluggenehmigungen für Drohnen

Fluggenehmigungen durch die Luftfahrtbehörden

Alle unsere Flüge werden bei der Luftfahrtbehörde entweder über eine Einzelgenehmigung "für Flüge innerorts" oder über eine allgemeine Genehmigung "für Flüge außerorts" angemeldet. Aus diesem Grund benötigen wir ca. 5 Tage, nach Auftragserteilung, für die Produktion.

Wir fliegen erst, wenn wir die schriftliche Genehmigung seitens der Luftfahrtbehörde vorliegen haben. Geflogen wird natürlich nur bei schönem Wetter nach Rücksprache mit dem Kunden.

Fluggenehmigungen in Baden-Württemberg

Für Baden-Württemberg besitzen wir die "Allgemeine Genehmigung" welche für Flüge innerhalb sowie für Flüge außerhalb geschlossener Ortschaften gültig ist. Für diese Flüge entstehen keine weitere Kosten durch das Luftfahrtbundensamt bzw. durch evtl. Fluggenehmigungen. Weiterlesen.

Fluggenehmigungen für Bayern

Für Bayern besitzen wir die Erklärung zur Nutzung der durch Allgemeinverfügung erteilten Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen. Diese Genehmigung gilt für Flüge innerhalb geschlossenen Ortschaften sowie für Flüge außerhalb geschlossener Ortschaften. Für diese Flüge entstehen keine weitere Kosten durch das Luftfahrtbundensamt bzw. durch evtl. Fluggenehmigungen. Weiterlesen.

Fluggenehmigungen für Nordrhein-Westfalen

Für Nordrhein-Westfalen besitzen wir die "Allgemeinerlaubnis zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen". Diese Genehmigung gilt für Flüge innerhalb geschlossenen Ortschaften sowie für Flüge außerhalb geschlossener Ortschaften. Für diese Flüge entstehen keine weitere Kosten durch die Bezirksregierung Düsseldorf bzw. durch evtl. weitere Fluggenehmigungen. Weiterlesen.


Haftpflichtversicherung für den Drohnenflug

Da der Gesetzgeber für gewerbliche wie auch für Hobbyflüge den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ferngesteuerte Flugsysteme vorgeschrieben hat, haben auch wir unsere Drohne versichert. seh-media, immer auf der sicheren Seite.